§ 13 Ordnung in der Bibliothek
1. Der Aufenthalt in den Räumen und Gebäuden der Stadt- und Regionalbibliothek ist nur für zweckbestimmte Nutzung erlaubt.
2. Die Besucher/Benutzer der Stadt- und Regionalbibliothek haben in den Bibliotheksgebäuden und -räumen aufeinander Rücksicht zu nehmen. Verhaltensweisen, die andere Besucher/Benutzer stören oder die Gebäude und Gegenstände der Stadt- und Regionalbibliothek gefährden, sind zu unterlassen. Für entstandene Schäden haftet der Verursacher bzw. sein gesetzlicher Vertreter. Essen und Trinken sind nur im Bereich des Lesecafés gestattet. Das Rauchen ist verboten.
3. Tiere dürfen nicht in die Bibliotheksräume mitgebracht werden.
4. Für die Beschädigung und das Abhandenkommen von Garderobe und privaten Gegenständen in den Räumen der Stadt- und Regionalbibliothek haftet die Stadt Cottbus/Chóśebuz nicht.
5. Der Leitung der Stadt- und Regionalbibliothek steht das Hausrecht zu. Die Ausübung kann auf andere Mitarbeiterinnen der Bibliothek übertragen werden.
6. Den Weisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Die Bibliotheksleitung hat das Recht, Benutzer aus der Bibliothek zu weisen und bei wiederholten Verstößen gegen die Satzung von der Bibliotheksbenutzung und der Medienausleihe auf Zeit oder Dauer auszuschließen.

