§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Die Stadt- und Regionalbibliothek Cottbus verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stadt- und Regionalbibliothek Cottbus ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Die Einnahmen sowie sonstigen Erträge und Mittel der Stadt- und Regionalbibliothek Cottbus dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
3. Es darf keine Person oder die Stadt Cottbus/Chóśebuz durch Ausgaben, die dem Zweck der Stadt- und Regionalbibliothek fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
4. Bei Auflösung oder Aufhebung der Stadt- und Regionalbibliothek Cottbus oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke erhält die Stadt Cottbus/Chóśebuz nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
Die Vermögensbindung gemäß Abgabenordnung bezieht sich auf den erzielten Mehrwert während der Zeit der gemeinnützigen Tätigkeit.

