§ 5 Formen der Benutzung
1. Die Benutzung der Medien kann in der Stadt- und Regionalbibliothek und durch Ausleihe außer Haus erfolgen. Innerhalb der Bibliothek können alle öffentlich zugänglichen Bereiche einschließlich entsprechender technischer Geräte genutzt und die Auskunftsdienste in Anspruch genommen werden.
2. Externe elektronische Dienste sind Angebote Dritter, die in den Räumlichkeiten der Stadt- und Regionalbibliothek genutzt werden können. Die Stadt- und Regionalbibliothek übernimmt daher keine Verantwortung für die Qualität und Richtigkeit der Informationen. Für die Nutzung ist ein gültiger Benutzerausweis erforderlich.
3. Bei Nutzung der aufgestellten Kopiergeräte und Drucker haftet der Benutzer für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts.
4. Bei Nutzung der Rechner und elektronischer Zugänge der Stadt- und Regionalbibliothek ist es untersagt, Nachrichten und Beiträge zu empfangen bzw. zu versenden, deren Inhalt sich gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere solche des Jugendschutzes, richtet, sittenwidrig ist oder gewerbliche Werbung darstellt. Die Stadt- und Regionalbibliothek behält sich vor, das Aufrufen, Abspeichern und Ausdrucken bestimmter Bereiche zu untersagen. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

